Fahrgastrechte – Entschädigung einfach beantragen
Wer mit der Bahn unterwegs ist kennt leider auch Zugverspätungen oder Zugausfälle. Das hat oft zur Folge, dass man den Zielort verspätet oder eben gar nicht mehr erreicht. In diesem Fall besteht die Möglichkeit eine Entschädigung für die Zugfahrt zu beantragen.
Hier erfährst du ab wann es Geld zurück gibt und wo die Fahrgastrechte geltend gemacht werden können.
Welche Entschädigung steht mir bei einer Zugverspätung zu?
Die Höhe der Entschädigung von der EU-Bahngastrechte-Verordnung geregelt. Prinzipiell gilt jedoch, dass es erst ab einer Stunde Verspätung am Zielort eine Erstattung des Fahrpreises von 25 % gibt. Aber einer Verspätung von 120 Minuten werden 50 % des Betrages erstattet.
Ein Anrecht auf eine Entschädigung hast du auch, wenn deine Reisekette durch eine Verspätung oder einen Ausfall unterbrochen wird. Im Klartext heißt das, dass du dein Recht geltend machen kannst, wenn der erste Zug bei der Umsteigeverbindung verspätet ist und du deinen Anschlusszug, der nur einmal die Stunde fährt, verpasst. Wichtig dabei ist, dass die Zugfahrt als durchgehende Verbindung gebucht ist. Ist dies nicht der Fall steht dir keine Entschädigung zu.
Entschädigung bei außergewöhnlichen Umständen – Streik und Unwetter
Auch bei Ausfällen oder Verspätungen, die dir durch Streiks oder Unwetter entstehen hast du ein Anrecht auf eine Rückerstattung deines Fahrpreises.
Ab dem 7. Juni 2023 müssen die Bahnunternehmen nach der neuen Regelung der Europäischen Fahrgastrechte Verordnung allerdings keine Entschädigung bei außergewöhnlichen Umständen mehr zahlen.
Muss ich mir die Verspätung für eine Entschädigung von der Bahn bestätigen lassen?
Nein, eine Bestätigung der Verspätung oder des Ausfalls ist für eine Erstattung nicht nötig. Die Abfahrts- und Ankunftszeiten aller Züge werden dokumentiert.
Wenn du aber auf Nummer sicher gehen möchtest, kannst du gerne versuchen dir beim Zugbegleiter oder einem Serviceschalter eine Bestätigung zu holen. Am Informationsschalter der DB hast du bis zu fünf Tagen nach der Reise die Möglichkeit dazu.
Wie bekomme ich meine Erstattung?
Der einfachste Weg zur Erstattung ist die Online-Entschädigung. Um deine Entschädigung online geltend machen zu können, musst du deine Fahrkarte entweder über die Bahn-Webseite oder die Bahn-App gekauft haben. Einfach einloggen und unter Auftrag bearbeiten „Fahrgastrecht“ auswählen und die tatsächliche Ankunftszeit angeben. Sollten dir separate Kosten entstanden sein, kannst du das dort ebenfalls angeben. Anschließend fügst du deine Kontodaten in das Formular ein und sendest den Antrag ab. Innerhalb von zwei Wochen sollte die Erstattung auf deinem Konto sein.
Natürlich kannst du deine Entschädigung auch schriftlich über das Servicecenter Fahrgastrechte anfordern. Das Formular erhältst du in einem Reisezentrum oder auf der Webseite des Servicecenters für Fahrgastrechte: www.fahrgastrechte.info
Die original Fahrkarte und das Formular kannst du entweder in einem Reisezentrum abgeben oder per Post an folgende Adresse schicken:
DB Dialog
Servicecenter Fahrgastrechte
60647 Frankfurt am Main
Über das Servicecenter Fahrgastrechte können auch Erstattungen von anderen Verkehrsunternehmen beantragt werden. Eine Liste der teilnehmenden Verkehrsunternehmen ist auf der Webseite zu finden.
Der Antrag auf Entschädigung muss innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden, sonst verfällt der Anspruch.