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Fahrgastrechte – Entschädigung einfach beantragen

Wer mit der Bahn unterwegs ist kennt leider auch Zugverspätungen oder Zugausfälle. Das hat oft zur Folge, dass man den Zielort verspätet oder eben gar nicht mehr erreicht. In diesem Fall besteht die Möglichkeit eine Entschädigung für die Zugfahrt zu beantragen.

Hier erfährst du ab wann es Geld zurück gibt und wo die Fahrgastrechte geltend gemacht werden können.

Welche Entschädigung steht mir bei einer Zugverspätung zu?

Die Höhe der Entschädigung von der EU-Bahngastrechte-Verordnung geregelt. Prinzipiell gilt jedoch, dass es erst ab einer Stunde Verspätung am Zielort eine Erstattung des Fahrpreises von 25 % gibt. Aber einer Verspätung von 120 Minuten werden 50 % des Betrages erstattet.

Ein Anrecht auf eine Entschädigung hast du auch, wenn deine Reisekette durch eine Verspätung oder einen Ausfall unterbrochen wird. Im Klartext heißt das, dass du dein Recht geltend machen kannst, wenn der erste Zug bei der Umsteigeverbindung verspätet ist und du deinen Anschlusszug, der nur einmal die Stunde fährt, verpasst. Wichtig dabei ist, dass die Zugfahrt als durchgehende Verbindung gebucht ist. Ist dies nicht der Fall steht dir keine Entschädigung zu.

Entschädigung bei außergewöhnlichen Umständen – Streik und Unwetter

Auch bei Ausfällen oder Verspätungen, die dir durch Streiks oder Unwetter entstehen hast du ein Anrecht auf eine Rückerstattung deines Fahrpreises.

Ab dem 7. Juni 2023 müssen die Bahnunternehmen nach der neuen Regelung der Europäischen Fahrgastrechte Verordnung allerdings keine Entschädigung bei außergewöhnlichen Umständen mehr zahlen.

Muss ich mir die Verspätung für eine Entschädigung von der Bahn bestätigen lassen?

Nein, eine Bestätigung der Verspätung oder des Ausfalls ist für eine Erstattung nicht nötig. Die Abfahrts- und Ankunftszeiten aller Züge werden dokumentiert.

Wenn du aber auf Nummer sicher gehen möchtest, kannst du gerne versuchen dir beim Zugbegleiter oder einem Serviceschalter eine Bestätigung zu holen. Am Informationsschalter der DB hast du bis zu fünf Tagen nach der Reise die Möglichkeit dazu.

Wie bekomme ich meine Erstattung?

Der einfachste Weg zur Erstattung ist die Online-Entschädigung. Um deine Entschädigung online geltend machen zu können, musst du deine Fahrkarte entweder über die Bahn-Webseite oder die Bahn-App gekauft haben. Einfach einloggen und unter Auftrag bearbeiten „Fahrgastrecht“ auswählen und die tatsächliche Ankunftszeit angeben. Sollten dir separate Kosten entstanden sein, kannst du das dort ebenfalls angeben. Anschließend fügst du deine Kontodaten in das Formular ein und sendest den Antrag ab. Innerhalb von zwei Wochen sollte die Erstattung auf deinem Konto sein.

Natürlich kannst du deine Entschädigung auch schriftlich über das Servicecenter Fahrgastrechte anfordern. Das Formular erhältst du in einem Reisezentrum oder auf der Webseite des Servicecenters für Fahrgastrechte: www.fahrgastrechte.info

Die original Fahrkarte und das Formular kannst du entweder in einem Reisezentrum abgeben oder per Post an folgende Adresse schicken:

DB Dialog

Servicecenter Fahrgastrechte

60647 Frankfurt am Main

Über das Servicecenter Fahrgastrechte können auch Erstattungen von anderen Verkehrsunternehmen beantragt werden. Eine Liste der teilnehmenden Verkehrsunternehmen ist auf der Webseite zu finden.

Der Antrag auf Entschädigung muss innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden, sonst verfällt der Anspruch.

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Pendlertipp: Ab wann und für wen lohnt sich eine BahnCard?

Viele Millionen Menschen in Deutschland nutzen die BahnCard und sind damit günstig und flexibel im Nah- und Fernverkehr unterwegs. Doch ab wann und für wen lohnt sich eine BahnCard? Und welche BahnCard ist die Richtige – BahnCard 25, BahnCard 50 oder sogar die BahnCard 100?

Für Senioren und junge Reisende gibt es außerdem spezielle BahnCard Angebote. Kinder und Jugendliche profitieren im Alter von 6 bis 18 Jahren von der Jugend BahnCard 25. Für Senioren ab 65 Jahre gibt es die Senioren BahnCard 25 und 50 und für junge Reisende zwischen 6 bis einschließlich 26 Jahren gibt es das Angebot der My BahnCard 25 und 50.

Alle BahnCard-Angebote sind auch für die 1. Klasse buchbar. Welche BahnCard nun die Richtige ist hängt vor allem vom Alter und den Reisegewohnheiten ab. Mit allen BahnCard Angeboten wird auch im Nahverkehr gespart.

Die BahnCard-Angebote im Überblick:

BahnCard 25

Die BahnCard 25 lohnt sich bereits bei mehr als zwei Bahnfahrten pro Jahr. Der Preis für die BahnCard 25 liegt bei 59,90 Euro in der 2. Klasse und bei 121,00 Euro für die 1. Klasse. Mit der BahnCard 25 wird bei jeder Buchung zum Super Spar-, Spar-, und Flexpreis innerhalb Deutschlands ein Rabatt von 25 % in der entsprechenden Wagenklasse gewährt.

Bei Buchungen zum Flexpreis für 120,00 Euro pro Strecke, lohnt sich die BahnCard 25 bereits ab der zweiten. Fahrt. Bei Fahrkarten zum Super Sparpreis oder Sparpreis lohnt sich die Anschaffung ab der fünften Fahrt. Grundsätzlich lohnt sich eine BahnCard 25 ab 250 Euro (in der 2. Klasse) jährlichen Ausgaben für Fahrkarten.

BahnCard 50

Wer öfter im Jahr mit der Bahn fährt, sollte sich die BahnCard 50 näher anschauen. Der Preis für diese BahnCard beträgt 244,00 Euro in der 2. Klasse und 492,00 Euro für die 1. Klasse. Ein pauschaler Rabatt von 50 % auf den Flexpreis ist garantiert. Ermäßigte Fahrkarten können sogar bis kurz vor Abfahrt gebucht werden. Auf alle Tickets zum Super Sparpreis und Sparpreis gibt es einen Rabatt von 25 %.

BahnCard 100

Für Vielfahrer oder alle diejenigen, die mehr als 4.500 Euro (2. Klasse) oder 7.500 Euro (1. Klasse) jährlich für Fahrkarten ausgeben, kann über die BahnCard 100 nachdenken. Die BahnCard 100 kostet 4.339,00 Euro für die 2. Klasse und 7.356,00 Euro für die 1. Klasse. Mit der BahnCard 100 ist der Kauf einer Fahrkarte nicht nötig. Diese Karte berechtigt zu unbegrenzt vielen Bahnfahrten in ganz Deutschland, auch die Sitzplatzreservierung ist inklusive. Außerdem ist ein ÖPNV-Monatsabo inklusive, der Kauf von Fahrscheinen in Städten ist nicht mehr nötig. Mit der BahnCard 100 ist ein Zugang zur DB Lounge mit kostenlosen Getränken, Zeitungen und Arbeitsplätzen ist ebenfalls inklusive.  

My BahnCard und Senioren BahnCard

Für alle Reisenden zwischen 18 und 26 Jahren ist die My BahnCard 25 oder 50 interessant. Die My BahnCard 25 gewährt einen Rabatt von 25 % auf den auf den Super Sparpreis, Sparpreis und den Flexpreis. Mit der My BahnCard 50 gibt es 50 % Rabatt auf den Flexpreis und 25 % auf den Super Spar-, und Sparpreis.

Die Kosten für die My BahnCard 25 betragen 36,90 Euro für die 2. Klasse und 77,90 Euro für die 1. Klasse. Die My BahnCard 50 kostet 69,90 Euro für die 2. Klasse und 241,00 Euro für die 1. Klasse.

Die Senioren BahnCard 25 und 50 ist für alle ab 65 Jahren erhältlich. Für 38,90 Euro in der 2. Klasse und 77,90 Euro in der 1. Klasse ist die Senioren BahnCard 25 erhältlich und damit ein verbundener Rabatt von 25 % auf alle Super Sparpreis, Spar und Flexpreis Angebote. Die Senioren BahnCard 50 kann für 122,00 Euro in der 2. Klasse und 241,00 Euro in der 1. Klasse gekauft werden. Ein Rabatt von 50 % auf den Flexpreis und 25 % auf den Super Sparpreis und Sparpreis sind damit sicher.

Für die 6 bis 18 Jährigen gibt es die sogenannte Jugend BahnCard 25. Alle Reisenden erhalten einen Rabatt von 25 % auf den Super Sparpreis, Sparpreis und den Flexpreis.

Aktuell bietet die Deutsche Bahn die Probe BahnCard an. Die Probe BahnCard 25 gibt es schon ab 17,90 Euro. Die Probe BahnCard ist ebenfalls als BahnCard 50 und 100 erhältlich.

Alle BahnCard-Angebote sind ab dem 1. Geltungstag für ein Jahr gültig und verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, außer die Kündigung wir sechs Wochen vor Ende der Laufzeit eingereicht.

Die Rabatte aller BahnCard-Angebote gelten auch auf der Strecke der RB56 Bad Bentheim – Neuenhaus.

Unser Mitarbeitenden der VGB in Nordhorn oder in den Lufthansa City Center Reisebüro Berndt Filialen an den Bahnhöfen in Bad Bentheim, Neuenhaus und Lingen sind gern behilflich und stehen jederzeit beratend zu Seite.

Wir wünschen jederzeit eine gute Reise!