Das Jobticket | RB56
Seit dem 1. Januar 2019 ist das Jobticket von der Steuer befreit. Mit dem Jobticket leistet ihr euren Anteil zum Klimaschutz, es erleichtert euch den Weg zur Arbeit und spart Kosten.
Die Kosten für das Jobticket können vollständig oder anteilig vom Arbeitgeber übernommen werden. Als Mitarbeiter erhaltet ihr auf der Gehaltsabrechnung eine Buchung des bezuschussten Betrages, dieser ist steuerfrei. *
Die private Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel mit dem erworbenen Jobticket ist abends und am Wochenende ebenfalls erlaubt und steuerfrei!
Die Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber kurz zusammengefasst:
• Flexibel unterwegs – zur Arbeit, am Wochenende und in der Freizeit
• Erhöhung der Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung für den Arbeitgeber
• Entspannter Arbeitsweg und geringere Fahrtkosten
• Verringert den Parkraumbedarf im Betrieb
• Trägt zum Klimaschutz bei
Fabian Weidekat ist 29 Jahre alt, wohnt in Nordhorn und nutzt das Jobticket auf der Strecke Nordhorn-Neuenhaus. Er arbeitet bei der Neuenhauser Maschinenbau GmbH. Der gelernte Industriekaufmann arbeitet im Lager und ist für die kaufmännische Administration verantwortlich.
Auf die Frage warum er das Jobticket nutzt, antwortet Fabian schnell und erzählt: „Ich habe kurze Wege zum Bahnhof Nordhorn und meine Firma liegt direkt am Bahnhof in Neuenhaus. Außerdem ist der Preis total attraktiv für uns, dafür lohnt es sich nämlich definitiv nicht einen Zweitwagen anzuschaffen.“
Für euch kommt das Jobticket in Frage? Sprecht euren Arbeitgeber auf das Jobticket an und meldet euch bei uns!
Bentheimer Eisenbahn AG
Tel. 05921 8033-0
E-Mail info@bentheimer-eisenbahn.de
Otto-Hahn-Straße 1
48529 Nordhorn
* Das Jobticket mindert die in der Steuererklärung geltend machende Entfernungspauschale.