Berufsportrait Triebfahrzeugführer*in

Triebfahrzeugführer/-innen werden überall dort eingesetzt, wo Personen oder Güter auf Schienen transportiert/befördert werden sollen: Im Fern- und Nahverkehr, im Personen- und Güterverkehr. Im ICE, der S- ebenso wie auf Industrie- und Werksbahnen. Bei der Bentheimer Eisenbahn AG ist dies im Personen- und Güterverkehr möglich.

Die Hauptaufgabe in diesem Beruf ist die Steuerung von Schienenfahrzeugen. Neben den klassischen Lokomotiven oder Triebwagen können dies auch sogenannte Nebenfahrzeuge sein, zum Beispiel Zweiwegebagger oder andere Baumaschinen.

Der Triebfahrzeugführer / -in muss sich vor der Abfahrt von der Fahrbereitschaft des Fahrzeugs überzeugen. Dazu überprüfen sie die Betriebsstoffe, die Technik und die Bremsen. Bei der Fahrt werden sie zwar durch elektronische Sicherheitseinrichtungen überwacht, die z.B. beim Überfahren eines Halts zeigenden Signals eine Zwangsbremsung einleiten oder die falls der Triebfahrzeugführer /-in nicht mehr dienstfähig ist, ebenfalls den Zug bremst. Weitere Aufgaben sind das Kuppeln, beispielsweise von Lok und Waggon, das rangieren von Fahrzeugen und die Verständigung mit Fahrdienstleitern, Wagenmeistern, Rangierern und Disponenten. Im Personenverkehr übernimmt der Triebfahrzeugführer die Informationen an die Fahrgäste. Sie sind mitverantwortlich für den reibungslosen Ablauf im Schienenverkehr.

Üblich sind im Personen- und Güterverkehr die wechselnden Arbeitszeiten. Der fahrplangebundene Dienst schließt die Arbeit an Wochenenden und Feiertagen sowie in der Nacht ein. Um als Triebfahrzeugführer/in arbeiten zu können, ist entweder eine Ausbildung als Eisenbahner/in im Betriebsdienst oder eine Qualifikation als Triebfahrzeugführer/in mit einer Dauer von 10 Monaten erforderlich. Man muss mindestens 20 Jahre alt sein, um Schienenfahrzeuge führen zu dürfen. Neben Kenntnissen des jeweiligen Lok- und Baureihentyps sind Bremsproben- und Wagenprüferberechtigungen sowie Streckenkenntnisse notwendig.

Es gibt einige wichtige Voraussetzungen um diesen Beruf auszuüben. Es ist eine uneingeschränkte gesundheitliche Tauglichkeit sowie volles Seh- und Hörvermögen notwendig. Ebenfalls wird die psychologische Eignung vorausgesetzt. Ohne diese Voraussetzungen kann der Beruf leider nicht ausgeübt werden.

Bei der Bentheimer Eisenbahn AG ist eine Umschulung zum Triebfahrzeugführer/-in möglich. Schulabschluss im Sekundarbereich 1, gute Kenntnisse in der deutschen Sprache in Wort und Schrift und ein technisches Grundverständnis sowie Identifikation mit dem Beruf sind Voraussetzung. Des Weiteren ist ein Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung gemäß TfV notwendig. Die Bereitschaft zu Schicht- und Wechseldiensten an Sonn- und Feiertagen sollte vorhanden sein. Die Umschulung dauert ca. 10 Monate und beinhaltet mehrere Prüfungen.